Dieser
Stein gehört nicht in die Serie der 1783 gesetzten
Grenzmarkierungen. Er wurde später aufgestellt, um einen
zusätzlichen Grenzpunkt
zu kennzeichnen. Er ist mit „L“ für Langen
und „D“ für Dreieichenhain
beschriftet. Die römische XIII bedeutet, dass er dem
Hauptstein No 13 folgt.
Es
existieren verschiedene Arten von Grenzsteinen: Territorialsteine wie
die Y-HD
Steine markieren Landesgrenzen. Gemarkungssteine, wie dieser hier,
trennen die
Gebiete
verschiedener Ortschaften. Gütersteine zeigen die Grenzen von
Privatgrundstücken auf. Daneben gibt es noch eine Reihe
weiterer Grenzsteine mit
anderen Funktionen.
Früher
wurden Grenzen anhand von Geländeeigenschaften
definiert: An exponierten Punkten wurden Steine gesetzt. Manchmal
dienten
markierte Baume als Grenzzeichen. Oftmals hub man einen Grenzgraben
aus, der
aber ständig gepflegt werden musste. Um Streitereien zwischen
den Parteien vorzubeugen
setzte man zunächst einfach gearbeitete Steine in dichterer
Folge. Diese
Exemplare wurden im Falle von Territorialgrenzen durch
aufwändiger gestaltete
Grenzsteine, z.B. durch Wappensteine ersetzt.
Als
Grenze wurde eine gerade Linie zwischen zwei
Grenzpunkten definiert. Diese Grenzpunkte wurden mit Steinen markiert.
Bei
größeren Abständen zwischen zwei
Grenzpunkten setzte man sogenannte
Läufersteine. Durch den Fortschritt in der Vermessungstechnik
wurden
Grenzsteine eigentlich überflüssig, vor einigen
Jahren wurde in Hessen die
Besteinungspflicht für Grundstücke aufgehoben.
Obwohl
die historischen Steine
für das Katasterwesen ihre Bedeutung verloren haben, sind sie
wichtige Zeugen
unserer Vergangenheit, ohne die unsere Gesellschaft sicherlich
ärmer wäre.
Gehen wir sorgsam mit ihnen um.
Am
nächsten Stein No 13 erfahren Sie etwas über die
Grenzstreitereien zwischen den Haanern und den Langenern.
Text:
Wilhelm Ott, Sprecher: Heiko Grauel, Heribert Gött